Neue Betriebskostenverordnung ab 01.01.2004!

Im Rahmen der zahlreichen Gesetzesänderungen wird zu Beginn des kommenden Jahres auch eine neue Betriebskostenverordnung in Kraft treten.

Diese Verordnung legt fest, welche Betriebskosten des Hauses auf den Mieter umgelegt werden können. Ergänzend zu der bislang geltenden Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (II.BV)wird der Mieter nun auch verpflichtet sein, die folgenden Kosten zu tragen:

Müllbeseitigung Betrieb von Müllerfassungsanlagen inklusive Berechnung und Aufteilung, Müllschlucker, Müllkompressoren, Müllabsauganlagen, Heizung Wartungskosten einer Gasetagenheizung
Be- und Entwässerung Wartungskosten für Wassermengenregler, Eichkosten für Kalt-und Warmwasserzähler

Kabel GEMA-Gebühren für Kabelweitersendung

Diese Änderung bedeutet auch, dass ab diesem Zeitpunkt in jedem neu abzuschließenden Mietvertrag auf diese Betriebskostenverordnung verwiesen werden muss. Altregelungen bleiben aber weiterhin wirksam.

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